Teilnahme- und Gebührenordnung der VHS Plön (TGO)
§ 1 Geltung Die Bedingungen in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Die Kenntnisnahme (siehe auch www.vhs-ploen.de.) wird mit der Anmeldung bestätigt. § 2 Anmeldung zur Teilnahme Anmeldung - schriftlich per Fax oder eMail/Internet, telefonisch oder persönlich bei der VHS – ist erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Bei Überbelegung oder Kursausfall erfolgt eine Benachrichtigung. § 3 Teilnahmebeschränkungen Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung. § 4 Teilnahmegebühren Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Die Gebührenkalkulation für die meisten Kurse beruht auf einer Zahl von 8 Teilnehmern (TN). Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn eine entsprechend höhere Gebühr von den restlichen Teilnehmern anteilig übernommen wird oder die Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt wird. § 5 Sonstige Gebühren und Kosten Sonstige Gebühren und Kosten Bei Sprachkursen entstehen i.d.R. zusätzliche Kosten für das jeweilige Lehrbuch. Auf evtl. weitere zusätzliche Kosten (z.B. für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) wird in der Ausschreibung hingewiesen. § 6 Ermäßigungen Bei bestimmten Veranstaltungen gibt es keine Ermäßigungen. 10 % für Mitglieder. Materialkosten können nicht ermäßigt werden. § 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise Die Gebühren werden mit Kursbeginn fällig. Bezahlung per Einzugsermächtigung oder per Überweisung mit der Anmeldung unter Angabe der Kursnummer (und des Teilnehmernamens!) an die Förde Sparkasse IBAN DE18210501700000005850 NOLADE21KIE. § 8 Rückstände und Mahnungen Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der VHS werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. § 9 Rücktritt von der Anmeldung Die Kündigung der Anmeldung ist bis zum Kursbeginn möglich. Danach ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Gebühren nach § 5 werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind. § 10 Kündigung durch Teilnehmer nach Veranstaltungsbeginn Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf. § 11 Absage und Abbruch von Veranstaltungen Die VHS kann wegen Ausfalls von Dozenten, Unterbelegung oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kosten nach § 5 werden nur dann anteilig erstattet, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten noch nicht begründet worden sind. § 12 Ausschluss von der Teilnahme Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungs-verlaufs oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen. § 13 Benutzungsordnung Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden. § 14 Haftung Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. § 15 Datenschutz Die Daten der VHS werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung im Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön durch die Kreisvolkshochschule Plön verarbeitet. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist vertraglich sichergestellt. § 16 Gültigkeit Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag. § 17 Änderungen Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. § 18 Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Teile ist Plön. Plön, 18. Mai 2010 |